Eine Heilmittelverordnung wird immer von einem Arzt ausgestellt.
Kinder und Jugendliche erhalten ein Rezept beim behandelnden:
Erwachsene erhalten eine Verordnung beim behandelnden:
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden, danach verfällt die Verordnung.
Eine Heilmittelverordnung hat die Größe eines A5-Blattes. Es ist wichtig, dass alle Felder der Verordnung korrekt ausgefüllt sind, da diese sonst ungültig ist und von der Krankenkasse nicht akzeptiert wird.
Folgende Dinge werden auf einer Heilmittelverordnung eingetragen:
Die Kosten für Ergotherapie übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung in höhe von 10,-€ pro Verordnung plus 10% der Behandlungskosten tragen, es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit. Sollte dies der Fall sein, benötigen wir zu Beginn der Therapie Ihren Befreiungsausweis.
Bei Privatpatienten übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Behandlungskosten, dies kann sich jedoch von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Sie erhalten zu Beginn von uns eine Patientenvereinbarung, welche Sie Ihrer Krankenkasse zur Bestätigung der Kostenübernahme einreichen können.
Zum ersten Termin bringen Sie bitte eine gültige Heilmittelverordnung für Ergotherapie mit.
Wenn Ihnen Berichte von Ärzten, anderen Therapeuten oder Rehabilitationseinrichtungen vorliegen, dann können Sie uns diese gern vorlegen - dort stehen meist wichtige Informationen für uns drin, die therapierelevant sind.
Gern können Sie sich auch vorher schon Gedanken machen, was Sie in der Therapie erreichen möchten. Was liegt Ihnen besonders am Herzen und welche Erwartungen stellen Sie an die Therapie in unserer Praxis? So können wir gut gemeinsam Ziele festlegen.
Den Ablauf einer Ergotherapie in unserer Praxis kann man in folgende Bereiche grob unterteilen:
Die Therapie findet grundsätzlich in den dafür zugelassenen Räumen der Praxis in Lausen - Grünau statt.
Bei Bedarf und medizinischer Indikation dürfen wir Hausbesuche durchführen. Der ausstellende Arzt muss in diesem Fall den Hausbesuch verordnen.
Therapien in Kindergärten sind nur bei Integrationskindern zulässig, wenn der Kindergarten geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen kann.
Wir führen Hausbesuche in Leipzig (Lausen, Grünau, Miltitz, Kleinzschocher, Plagwitz, Schleußig, Hartmannsdorf) und Markranstädt (auch Göhrenz, Seebenisch, Gärnitz, Kulkwitz, Schkeitbar, Döhlen, Schkölen, Rehbach, Albersdorf, Quesitz, Kleinschkorlopp, Kitzen) durch.
Gute Nachrichten: im Moment haben wir keine Wartezeit und können Ihnen in der Regel den ersten Termin innerhalb 1-2 Wochen anbieten!
Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular, per Mail oder Telefon.